Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit unter:
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