Insbesondere bei stärkerer Instabilität oder nach einer Gelenkinfektion wird zumeist eine gekoppelte Prothese eingesetzt. Bei fehlender knöcherner Auflage muss die Prothese ähnlich wie beim Hüftgelenk mittels Prothesenstielen im Knochen des Ober- bzw. Unterschenkels verankert werden (schaftgeführte Prothese). In Einzelfällen, wie z.B. nach mehrfachen Wechseloperationen, wird die Rekonstruktion des knöchernen Defekts notwendig, die wir mit einem metallischen Knochenersatz oder mit Spenderknochen erreichen können. Falls erforderlich, stehen uns auch individuell gefertigte Spezialimplantate zur Verfügung.
Beschwerden nach einer endoprothetischen Versorgung des Kniegelenks begründen sich zumeist durch eine Lockerung der Prothese (z.B. bei Brüchen), in einigen Fällen aber auch durch eine Schwäche der gelenkführenden Bänder nach Einsatz einer Oberflächenersatzprothese (Instabilität). In seltenen Fällen liegt auch eine Gelenkinfektion oder die Fehlstellung der Prothese vor. Hier wird dann eine Wechseloperation erforderlich, wobei wir wie bei der Erstversorgung individuell entscheiden, welches Prothesensystem geeignet ist.
In sehr seltenen Fällen ist der stabilisierende Muskelapparat irreparabel geschädigt und das Kniegelenk kann hierdurch nicht mehr selbständig gehalten werden. In diesem Fall kann das Kniegelenk u.U mit einem Arthrodesenagel versteift werden, sodass es möglich wird, das Bein wieder voll zu belasten.